Wird Schwarzgeld aus der Schweiz zu Gold in Singapur?

admin | Mittwoch, 15. August 2012 - 12:00

Die neue Steuer-CD aus der Schweiz, die durch Nordrhein-Westfalen gekauft sein soll, enthält vermutlich neben vielen Daten von Steuersündern auch Beweise dafür, dass die Schwarzgeldinhaber nicht warten wollen, bis das Steuerabkommen mit der Schweiz dazu führt, dass sie zwischen 19% und 34% der bisher unversteuerten Geldanlagen in der Schweiz versteuern müssen.

Ob das Steuerabkommen im Bundestag eine Mehrheit findet ist, noch nicht sicher und man darf nur hoffen, dass es für eine Belohnung von Straftatbeständen, der Steuerhinterziehung, auch keine Mehrheiten gibt.

Das Steuerabkommen soll folgenden Inhalt haben:

Ziel des Steuerabkommens Durch den Staatsvertrag mit der Schweiz sollen alle bisher nicht versteuerten Einlagen deutscher in der Schweiz mit einer Pauschalsteuer belegt werden und als Abgeltungssteuer nachversteuert werden.Eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung ist weiterhin möglich.
Maßnahmen zur Durchsetzung Einmalige Belastung auf Einlagen zwischen 19% und 34%, je nach Geldmenge. Durchschnittliche Steuerlast 26,5%.Die Höhe der Steuer wird in Abhängigkeit von der Anlagedauer und des Anfangs- und Endbestands festgesetzt.

Voraussichtlich sollen auch Geldanlagen in Trusts und Stiftungen auf die wirtschaftlich Berechtigten erfolgen können.

Wahlrecht zwischen der Pauschalsteuer entsprechend dem Staatsvertrag und eine Selbstanzeige mit Nachversteuerung.

Bei Pauschalsteuer ist die Anonymität der Steuerpflichtigen gewahrt. Erst bei Erbschaften oder Schenkungen muss die Herkunft offengelegt werden.

Gesetzliche Grundlage Pauschale Einmalzahlung nach dem Steuerabkommen (Art. 7) oder die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 271 AO, Artikel 9.Geplantes Inkrafttreten: 01. Januar 2013

Die Schweizer Banken müssen ihre betroffenen Kunden innerhalb von 2 Monaten über das Abkommen mit Deutschland informieren und die Kunden der Schweizer Banken müssen der Bank bis 31. Mai 2013 mitteilen, für welche Konten die Einmalzahlung gewählt wird und für welche Konten oder Depots die Meldung zur Selbstanzeige erfolgen soll.

 

Scheinbar wollen die deutschen Steuerbetrüger absolut keine Steuern für ihre Schwarzgeldkonten bezahlen. Das Unrechtsbewusstsein ist offenbar bei vielen Reichen, bei Millionären und Multimillionären nicht vorhanden. Es reicht nicht einmal eine Straffreiheit und eine relativ geringe Steuerlast, um sie davon zu überzeugen das Geld jetzt offenzulegen und dem Fiskus einen kleinen Teil davon zu überlassen. Sie handeln jetzt so, dass man von der Politik den Steuerbehörden jeden Betrag zur Verfügung stellen muss, um weitere Steuer-CDs zu kaufen und die Steuerhinterzieher hart zu bestrafen, denn die Steuerflucht aus der Schweiz hat schon begonnen.

Es sollen jetzt schon größere Geldmengen nach Singapur transferiert worden sein, denn das Steuergeheimnis in Singapur wird als schärfer bezeichnet, als das der Schweiz. Auf die Verletzung des Steuergeheimnisses steht in Singapur eine Gefängnisstrafe. Sehr gut passt zu dieser Maßnahme übrigens, dass die Mehrwertsteuer auf Anlagegold in Singapur gestrichen wurde. Das gilt für Goldbarren und Goldmünzen als Anlagegold. Wer sein Schwarzgeld also in Singapur in physisches Gold eintauscht, spart nicht nur, wie auch in Deutschland, die Mehrwertsteuer, sondern profitiert eventuell noch vom steigenden Goldpreis.

Wir wollen ja schwer hoffen icon wink Wird Schwarzgeld aus der Schweiz zu Gold in Singapur? , dass die Schweizer Banken den deutschen Steuerbetrügern nicht auch noch bei der Flucht nach Singapur behilflich sind…

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