Eine exakte Bestimmung des Feingehaltes von Edelmetallen ist nur im Labor möglich. Die hohen Kosten einer Laboruntersuchung werden im Alltag durch eine Strichprobe ersetzt.
Leider gibt es in der Europäischen Union noch immer keine einheitliche Richtlinie zur Bestimmung des Feingehaltes von Edelmetallen und dessen Kennzeichnung. Nationale Gesetze und Normen sind hierbei anzuwenden.
Von der EU, oft als EU Punzierung bezeichnet, wird dabei differenziert in:
https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/Punzierung/EUMitgliedstaaten/_start.htm
In Österreich schreibt das Punzierungsgesetz 2000 genau vor, ab welchen Feingehalt man von Edelmetallen spricht und wann eine Punzierungspflicht vorliegt.
https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/Punzierung/AllgemeineInformati_583/_start.htm
Weiters enthält das Punzierungsgesetz noch Vorschriften über die diversen Prüfungssysteme.
Werden aber Stempelungen vorgenommen, so muss auf die jeweiligen gesetzlichen Regelungen Rücksicht genommen werden.
Weiter gibt es noch ein internationales Übereinkommen, zur Anerkennung der Feingehalte von den teilnehmenden Ländern. –> http//www.hallmarkingconvention.org/documents.php
Feingehalt Goldmünzen
Der Feingehalt einer Legierung wurde bei Münzen „Korn“ genannt. Das Raugewicht trug die Bezeichnung „Schrot“. Der „Münzfuß“ legte fest wie viele Münzen aus einer bestimmten Menge Edelmetall geprägt werden sollten. So sollte aus einer kölnischen Mark (233,586 g) Feinsilber genau zehn Taler geprägt werden. Dies wurde dann als „X EINE FEINE MARK“ auf den Talern vermerkt.
Hier noch weiterführende Informationen zu den verschiedenen Goldlegierungen: