Steuern und Abgaben sparen mit Gehaltsextras in Deutschland

admin | Montag, 3. Dezember 2012 - 20:55

Das Gold & Goldbarren Magazin hat es sich zur Aufgabe gemacht allen Lesern zu helfen, um ihr Vermögen zu sichern und auch einen Beitrag zu leisten es zu vermehren. Dabei zählt das Einsparen von Steuern natürlich auch und deshalb geht es in diesem Beitrag um Gehaltsextras, die steuersparend sind. Dabei ist es sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Artbeitnehmer höchst interessant. Sprechen sie diese als Arbeitnehmer doch einmal an bei der nächsten Gehaltsverhandlung. Als Arbeitgeber können sie bei den Arbeitnehmer mit diesen Gehaltsextras besonders punkten.

Hier zeige ich ihnen eine Liste der interessantesten Gehaltsextras in Deutschland:

Aufmerksamkeiten zu besondern Anlässen
Bis zu 40 Euro in Form einer Sachzuwendung als kleine Aufmerksamkeiten zur Hochzeit, zum Geburtstag, zu einem Examen oder ein Prüfung sind lohnsteuerfrei. Zudem fällt keine Sozialversicherung an.

Erholung schenken mit einer Erholungsbeihilfe
Sowohl für den Arbeitnehmer bis 156 Euro, für dessen Ehepartner 104 Euro und für jedes Kind bis 52 Euro ist ein Zuschuss seitens des Arbeitgebers als freiwillige Leistung für eine Erholungsreise steuer- und abgabenfrei.

Gutscheine erfreuen das Leben und sind bares Geld wert
Egal ob Benzingutschein oder Büchergutscheine, diese sind ebenso frei von Steuern und Abgaben bis zu 44 Euro je Arbeitnehmer. Dies finde ich besonders interessant, denn gerade ein Benzingutschein zum Beispiel ist für einen Autofahrer bares Geld wert!

Kindergartenplatz – Machen sie den Kopf der beschäftigten Eltern frei
Der Paragraph 3 Nr. 33 EStG besagt, dass für eine freiwillige Kostenübernahme des Kindergartenplatzes seitens des Arbeitgebers für einen angestellten Elternteil keine Steuern und Abgaben zu entrichten sind! Gerade Kindergartenplätze sind oft nicht billig und es kommt schon ein schöner Batzen an Steuerersparnis für den Arbeitnehemer heraus. So ist der Lohn gleich viel mehr wert!

Kostenlos telefonieren und kommunizieren
Egal Telefon, Handy Internet & Co, trotz der Erlaubnis der Privatnutzung betrieblicher Geräte zur Kommunikation, ist kein geldwerter Vorteil zu berechnen. Die Versteuerung entfällt.

Auch teure Umzugskosten steuerfrei?
Nicht zu glauben, aber die vom neuen Arbeitgeber übernommenen Umzugskosten sind auch steuer- und abgabenfrei. Das macht doch den Jobwechsel wieder viel interessanter. Gerade wenn man schon einen ganzen Hausstand hat, erspart man sich den Umzugskredit.

Sie finden das schon ganz toll? Aber das ist noch lange nicht alles. Der Fachblogger Otfried Weiss hat noch 4 weitere Tipps auf Lager, wie sie mit Gehaltsextras Steuern sparen können in seiner TOP 10 Liste. Wer den schnellen Überblick als visueller Typ sucht, findet vom selben Autor auch eine Tabelle mit Gehaltsextras-Steuerspartipps.

Stand der Information, Nov. 2011.

Kannten sie diese Tipps schon? Haben sie eine Inspiration mitgenommen? Noch weitere Vorschläge? Schreiben sie uns doch einen Kommentar!

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