Verfassungsgericht erhöht Gehalt für Professoren!

admin | Dienstag, 14. Februar 2012 - 15:38

Das ist ja kaum zu glauben, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt schon die Gehälter für Beamte bestimmt. In einem höchst fragwürdigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht der Klage eines Chemieprofessors aus Marburg entsprochen, der gegen sein Gehalt nach der neuen W 2-Besoldung in Höhe von 3890 Euro geklagt hatte. Es hat entschieden, dass die Besoldung von jungen Professoren zu niedrig ist und damit verfassungswidrig! In dem aktuellen Urteil wird das Recht auf ein deutlich höheres Grundgehalt und die Zahlung von Leistungszulagen festgelegt. Das Gericht bezieht sich in der Begründung auf das sogenannte “Alimentationsprinzip” im Grundgesetz, das einem Beamten lebenslang einen “angemessenen Lebensunterhalt” zubilligt. Das Land Hessen hat jetzt bis Ende des Jahres Zeit die Bezahlung der jungen Professoren neu zu regeln.

Leistungszulagen für Professoren ohne Leistung!

Man muss schon staunen, dass das Bundesverfassungsgericht ohne Kenntnisse der erbrachten Leistungen von jungen Professoren feststellt, dass eine “Leistungszulage” gezahlt werden muss und 3.890 Euro vor Steuern für einen Professor nicht angemessen sind… Bekanntlich zahlen die Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge, was bei 3.890 Euro Gehalt (je nach Steuerklasse) etwa knapp 3.000 Euro netto ausmacht. Die Klage muss schon etwas älter sein, denn die neuesten Zahlen für Hessen sagen bei der Besoldungsgruppe W 2 ein Monatsbrutto von 4.451,06 Euro, was einem Nettogehalt bei Steuerklasse 1 von 3.304,54 Euro entspricht. Ist das nicht angemessen?

Es soll Professoren mit einer 20-Stunden-Woche geben!

Bevor die Beamten des Bundesverfassungsgerichts, von denen im ersten und zweiten Senat von 16 Mitgliedern 11 Professoren sitzen, in die gerade erst im Jahr 2005 neu geregelte Besoldungsstruktur mit solche aberwitzigen Urteilen eingreifen, sollten sie die Leistungen aller Professoren zunächst einmal überprüfen lassen. Es gibt in dieser “Elite” an den Universitäten nicht einmal eine Anwesenheitspflicht von vielleicht 35 oder 40 Stunden pro Woche. Es soll manche Professoren geben, die vielleicht nur an einem oder an zwei Tagen in der Woche in der Universität erscheinen. Diese Regelungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. In allen Ländern gibt es keine ausreichende Anwesenheitspflicht. In Hessen steht im Hochschulgesetz, dass Professoren während der Vorlesungszeit an vier Tagen pro Woche “erreichbar” sein müssen und in der übrigen Zeit sollen die Universitäten eine “angemessene Anwesenheit” sicherstellen, was schon negativ bei den Damen und Herren Professoren angekommen ist. Vorlesungszeit ist übrigens nur etwa 8 Monate pro Jahr!

Etwa 60% der Professoren wird noch nach der alten C-Besoldung bezahlt, was in der Endstufe immerhin über 6.900 Euro sind und nach der neuen W-Besoldung liegt das Höchstgehalt bei knapp 5.300 Euro. Dazu haben eine Vielzahl von Professoren hoch dotierte Nebenjobs, für die sie natürlich viel Zeit brauchen…

Was sagen Sie zu dieser Aufgabe an die Politik?

40 Stunden Anwesenheitspflicht pro Woche für Professoren und das auch in der vorlesungsfreien Zeit. Urlaub: 6 Wochen – nicht 4 Monate!

Wir freuen uns über Ihre Meinungen.

 

 

Gratis-Aktion: 4g Silber 1 Euro, 1 Dollar und ein Pfund gratis, um Ihr kostenloses Edelmetallkonto unverbindlich zu testen.



Für Private: Gold- und Silberpreise wie im Großhandel und sichere Verwahrung. Ab 1 Gramm Gold und Silber kaufen und verkaufen. Zum Angebot

Kommentare und Pings sind derzeit geschlossen.