Das Jahr 2002 veränderte die numismatische Welt vollkommen. Der Euro (EYPΩ) wurde in 12 von 15 EU-Ländern als offizielles Zahlungsmittel in Form von Banknoten und Münzen eingeführt. Der vertragliche Beitritt und die Umstellung des Buchgeldes erfolgten in einigen Ländern schon früher. Folgende 12 Länder gaben 2002 ihre seit Jahrzehnten existierenden nationalen Währungen (Banknoten und Münzen) auf um an einem gemeinsamen, europaweiten Währungssystem (EWU) teilhaben zu können:
2002:
Daneben führten noch Monaco, San Marino und der Vatikan den Euro ein, obwohl sie keine Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind. Somit wurde ab 01.01.2002 der Euro in insgesamt 15 europäischen Ländern als offizielles Zahlungsmittel eingeführt.
In einer Informationsbroschüre vom Jahr 1999 zu den Eurobanknoten und Euromünzen konnte man folgendes über das Euro-Symbol-€ lesen: „Das grafische Symbol für den Euro leitet sich vom griechischen Buchstaben Epsilon ab und bezieht sich auf den ersten Buchstaben des Wortes „Europa“. Die parallel überlaufenden Linien stehen für die Stabilität des Euro. „EUR“ ist die offizielle Abkürzung für den Euro, die bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) eingetragen wurde und für geschäftliche, finanzielle und gewerbliche Zwecke verwendet wird. (Europäische Zentralbank, 1999, Frankfurt am Main)“
Der Euro ist aber nicht nur auf das geografische Europa beschränkt. So ist der Euro auch in den französischen Überseegebieten Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion gesetzliches Zahlungsmittel und auf den Banknoten abgebildet. Ebenfalls sind die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln im Euroraum mit dabei.
Mit der Osterweiterung in den Jahren 2004 (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) und 2007 (Bulgarien und Rumänien) traten 12 neue Länder der EU bei. Von diesen neuen Mitgliedsländern traten dann auch nach und nach Länder der Europäischen Währungsunion (EWU) bei.
Dies waren:
2007:
2008:
2009:
2011:
2014:
2015:
Die gemeinsame Seite der Euro-Umlaufmünzen wurde vom Belgier Luc Luycx entworfen. Die nationale Rückseite kann jedes Land selbst gestalten. Alle Münzen zeigen jedoch die zwölf Sterne der EU-Flagge, welche sich nicht wie fälschlicherweise oft angenommen auf die zwölf EU-Länder von 1995 beziehen, und die Jahreszahl. Da es bereits eine Anpassung der gemeinsamen Seite der Euro-Umlaufmünzen gibt und diese Anpassung wieder geändert wurde wird auf eine detaillierte Beschreibung hier verzichtet, da sich hier ja alles ausschließlich um Euro-Sammlermünzen dreht.
Jedem Euro-Mitgliedsland steht es frei Euro-Sammlermünzen wie Euro Goldmünzen oder Euro Silbermünzen zu prägen. Folgende Punkte müssen jedoch eingehalten werden:
1. Euro-Sammlermünzen haben nur im Ausgabemitgliedstaat den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Der Ausgabemitgliedstaat muss auf der Münze klar angegeben und leicht zu erkennen sein.
2. Damit sie leicht von Euro-Umlaufmünzen unterschieden werden können, müssen Euro-Sammlermünzen sämtliche der folgenden Kriterien erfüllen:
a) Sie müssen einen anderen Nennwert haben als Euro-Umlaufmünzen;
b) sie dürfen keine ähnlichen Darstellungen aufweisen wie die gemeinsamen Seiten oder eine nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen;
c) sie müssen sich bei mindestens zwei der drei Merkmale Farbe, Durchmesser und Gewicht deutlich von den Euro-Umlaufmünzen unterscheiden; der Unterschied gilt als deutlich, wenn die Werte einschließlich der Toleranzen außerhalb der für Euro-Umlaufmünzen festgelegten Toleranzbereiche liegen;
d) sie dürfen keine Randprägung mit feiner Wellenstruktur oder die Form einer „Spanischen Blume“ aufweisen.
3. Euro-Sammlermünzen können zum Nennwert oder zu einem über dem Nennwert liegenden Preis ausgegeben werden.
4. Die Ausgaben von Euro-Sammlermünzen werden auf aggregierter Basis auf die von der EZB genehmigte Prägeauflage angerechnet.
5. Die Mitgliedstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu verhindern, dass Euro-Sammlermünzen als Zahlungsmittel verwendet werden, z. B. durch eine besondere Verpackung, ein Echtheits-Zertifikat, die vorherige Bekanntmachung durch die Ausgabebehörde oder die Ausgabe zu einem über dem Nennwert liegenden Preis.